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   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2014 - L 13 AS 11/14 B ER   

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https://dejure.org/2014,105221
LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2014 - L 13 AS 11/14 B ER (https://dejure.org/2014,105221)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.02.2014 - L 13 AS 11/14 B ER (https://dejure.org/2014,105221)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. Februar 2014 - L 13 AS 11/14 B ER (https://dejure.org/2014,105221)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 33/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2014 - L 13 AS 11/14
    Anders könnte dies zu beurteilen sein, wenn es an "bereiten Mitteln" im hier in Rede stehenden Teil des Bewilligungszeitraumes ab November 2013 fehlen würde, wenn die Antragstellerin die Mittel also nicht mehr zur Steuerung der Notlage hätte einsetzen können (vgl. BSG, Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 33/12 R - und Urteil vom 12. Juni 2013 - B 14 AS 73/12 R - Senat, Beschluss vom 6. Februar 2014 - L 13 AS 333/13 B ER -).
  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 73/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erbschaft -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2014 - L 13 AS 11/14
    Anders könnte dies zu beurteilen sein, wenn es an "bereiten Mitteln" im hier in Rede stehenden Teil des Bewilligungszeitraumes ab November 2013 fehlen würde, wenn die Antragstellerin die Mittel also nicht mehr zur Steuerung der Notlage hätte einsetzen können (vgl. BSG, Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 33/12 R - und Urteil vom 12. Juni 2013 - B 14 AS 73/12 R - Senat, Beschluss vom 6. Februar 2014 - L 13 AS 333/13 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2008 - L 13 AS 295/07

    Wegfall einer den Erlass einer einstweiligen Anordnung rechtfertigenden

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2014 - L 13 AS 11/14
    Zwar ist das Gericht gehalten, die Glaubhaftmachung geltend gemachter Ansprüche ebenso wie des dazugehörigen Anordnungsgrundes im Wege der Amtsermittlung zu fördern; Leistungen sind in solchen Fällen nachträglicher Glaubhaftmachung jedoch regelmäßig nicht rückwirkend für Zeiten zu gewähren, in denen die Glaubhaftmachung noch ausstand (Beschluss des Senats vom 3. März 2008 - L 13 AS 295/07 ER - juris Rn. 16 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2011 - L 13 AS 232/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2014 - L 13 AS 11/14
    Zunächst kommt in Bezug auf Zeiträume vor Eingang des Eilantrages bei Gericht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (s. z. B. den Beschl. vom 22. August 2011 - L 13 AS 232/11 B ER - m. w. Nachw.) der Erlass einer einstweiligen Anordnung im Grundsicherungsrecht nur in wenigen Ausnahmefällen in Betracht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2014 - L 13 AS 35/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2014 - L 13 AS 11/14
    Zum Erfordernis des vollständigen Verbrauchs der Mittel zur Bejahung einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines trotz der erzielten Erbschaft fortbestehenden Leistungsanspruchs der Antragstellerin verweist der Senat darauf, dass auch eine Berücksichtigung vorhandenen Schonvermögens in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht ausgeschlossen ist (näher hierzu Senat, Beschluss vom 1. November 2011 - L 13 AS 287/11 B ER - ferner Beschluss vom 6. Februar 2014 - L 13 AS 35/14 B ER), erst recht muss dies für einen möglicherweise vorhandenen Restbetrag einmaliger Einkünfte im Rahmen des vorliegenden Verfahrens auf Anordnung aufschiebender Wirkung des Widerspruchs gegen einen Aufhebungsbescheid gelten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2014 - L 13 AS 333/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2014 - L 13 AS 11/14
    Anders könnte dies zu beurteilen sein, wenn es an "bereiten Mitteln" im hier in Rede stehenden Teil des Bewilligungszeitraumes ab November 2013 fehlen würde, wenn die Antragstellerin die Mittel also nicht mehr zur Steuerung der Notlage hätte einsetzen können (vgl. BSG, Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 33/12 R - und Urteil vom 12. Juni 2013 - B 14 AS 73/12 R - Senat, Beschluss vom 6. Februar 2014 - L 13 AS 333/13 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2014 - L 13 AS 269/14
    An dieser bereits vor längerer Zeit geäußerten Rechtsauffassung (Beschluss des Senats vom 3. März 2008 - L 13 AS 295/07 ER - juris Rn. 16 ff.; bestätigt etwa durch Beschluss vom 14. Februar 2014 - L 13 AS 11/14 B ER -) hält der Senat weiterhin fest.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2014 - L 13 AS 12/14
    Insoweit verweist der Senat zur Begründung auf seinen Beschluss vom heutigen Tage zum Aktenzeichen L 13 AS 11/14 B ER, mit welchem er die Beschwerde des Antragstellers gegen den einstweiligen Rechtsschutz versagenden Beschluss des Sozialgerichts Stade vom 18. Dezember 2013 zurückgewiesen hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2014 - L 13 AS 36/14
    Lediglich ergänzend verweist der Senat insoweit auf seine ständige Rechtsprechung, wonach Leistungen in Fällen nachträglicher Glaubhaftmachung regelmäßig nicht rückwirkend für Zeiten zu gewähren sind, in denen die Glaubhaftmachung noch ausstand (zurückgehend auf Beschluss des Senats vom 3. März 2008 - L 13 AS 295/07 ER - juris Rdn. 16 ff.; vgl. aus der aktuellen Senatsrechtsprechung u. a. den Beschluss vom 14. Februar 2014 - L 13 AS 11/14 B ER -), was hier bis zur Vorlage der ergänzenden Kontoauszüge der Fall war.
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